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FachbetriebElektrotechnikermeister

Wärmepumpen-AnschlussAmberg · Regensburg · Oberpfalz

Der Heizungsbauer setzt die Wärmepumpe – den Strom dazu darf er nicht anschließen. Diesen Teil mache ich, inklusive Anmeldung beim Netzbetreiber.

Für Hausbesitzer beim Heizungstausch und als fester Elektropartner für SHK-Betriebe in der Region.

Ein Gewerk weniger für SieIch stimme mich direkt mit Ihrem Heizungsbauer ab, statt Sie dazwischen zu setzen.
Anmeldung inklusiveNetzbetreiber-Anmeldung und Registrierung als steuerbare Verbrauchseinrichtung gehören zum Auftrag.
Zählerplatz gleich mitWenn der alte Schrank nicht reicht, mache ich beides in einem Zug.
Ausgangslage

Ihr Heizungsbauer
darf den Strom nicht anschließen

Wenn Sie auf eine Wärmepumpe umstellen, macht der Heizungsbauer die Hydraulik, die Außeneinheit und die Regelung. Den elektrischen Teil darf er nicht selbst ausführen – dafür braucht es eine eingetragene Elektrofachkraft. Genau an dieser Stelle bleiben Termine hängen.

Ich mache diesen Teil: eigener Stromkreis, ausreichend dimensionierte Zuleitung, passender Fehlerstromschutz, Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Wenn Ihr Heizungsbauer möchte, spreche ich mich direkt mit ihm ab, damit Sie nicht dazwischenstehen.

Eigener Stromkreis

Die Wärmepumpe bekommt einen eigenen, richtig dimensionierten Kreis – keine Notlösung an einem vorhandenen.

Anmeldung inklusive

Wärmepumpen ab 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung und müssen angemeldet werden. Im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt.

Zählerplatz gleich mit

Im Altbau reicht der vorhandene Zählerschrank oft nicht. Dann mache ich beides in einem Zug statt in zwei Terminen.

Für Heizungsbauer

Wenn Sie den Elektropartner
für Ihre Projekte suchen

Ich arbeite gern als fester Elektropartner für SHK-Betriebe im Raum Amberg und Regensburg. Der Vorteil für Sie: Sie planen Ihren Termin, ich richte mich danach – und Ihr Kunde hat trotzdem nur einen Ansprechpartner, nämlich Sie.

Was ich übernehme

  • Zuleitung, Absicherung, Fehlerstromschutz nach Gerätevorgabe
  • Anmeldung beim Netzbetreiber und §14a-Registrierung
  • Zählerplatz-Ertüchtigung, wo sie nötig wird
  • Messung, Inbetriebnahmeprotokoll, Übergabe an Sie

Wie die Zusammenarbeit läuft

  • Termin mit Vorlauf statt Abrufbereitschaft – dafür verlässlich
  • Abrechnung wahlweise direkt mit Ihnen oder mit dem Endkunden
  • Ein Ansprechpartner, der auch selbst auf der Baustelle steht
  • Rückmeldung zum Zählerschrank, bevor Sie Ihren Termin planen

Anfrage senden

Förderung

Der Elektroteil
ist förderfähig

Die elektrischen Arbeiten rund um den Heizungstausch zählen als Umfeldmaßnahme und können über die Heizungsförderung mit bezuschusst werden – einschließlich der Zählerschrankertüchtigung, wenn sie durch die Wärmepumpe ausgelöst wird.

Ich stelle den Antrag nicht für Sie, das macht Ihr Energieberater oder Sie selbst. Aber ich schreibe die Rechnung so, dass die Positionen zuordenbar sind – daran scheitert es in der Praxis häufiger als am Antrag.

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